Wir beraten Sie gerne zu allen Punkten der Finanzierung

Finanzierung

Für Personen mit Wohnsitz im Kanton Zug ist die Übernahme der Restkostenfinanzierung mit allen Gemeinden einheitlich geregelt.

Für ausserkantonal wohnhafte Personen entscheidet die jeweilige Einwohnergemeinde über die Kostengutsprache und Übernahme der Restkostenfinanzierung gemäss den Tarifen des Kantons Zug.

Die Wohnsitzgemeinde muss deshalb zwingend frühzeitig im Abklärungsprozess involviert werden.

Taxordnung 2024 (PDF)

 

Wir beraten Sie gerne bei Fragen rund um das Atrium Baar und freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme.

Daniel Cleve
Gesamtleiter Atrium Baar

daniel.cleve@atrium-baar.ch
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