Atrium Baar
Pflege & Betreuung für junge Menschen
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Wohnen
Die grosszügigen, hellen und barrierefreien Einzelwohnstudios befinden sich an zentraler Lage in Baar. Modernste Infrastruktur gehört zum Standard. Das Angebot umfasst 22 Studios mit gemeinschaftlichen Essräumen und Terrasse. Mehr erfahrenPflege & Betreuung
Pflege und Betreuung umfasst alle Lebensbereiche. Die Atrium Baar Teams der Pflege, Sozialpädagogik, Aktivierung und Therapien begleiten und unterstützen den persönlichen Lebensweg. Mehr erfahrenAtrium Baar: Wer wir sind
Atrium Baar ist ein Teil des Pflegezentrum Baar – ein erfolgreiches und zukunftsgerichtetes Kompetenzzentrum mit regionaler Verankerung. InfrastrukturIst das Atrium Baar IVSE-anerkannt?
Ja. Das Atrium Baar ist eine IVSE- sowie KVG-anerkannte Einrichtung mit 22 Plätzen. Es ist spezialisiert auf die Langzeitpflege gemäss dem Spitalgesetz vom 29. Oktober 1998 (BGS 826.11) sowie Leistungen nach dem SEG (stationäres Wohnen und Tagesstruktur ohne Lohn). Die Taxen werden mittels Leistungsvereinbarung vom Kantonalen Sozialamt Zug sowie den Zuger Gemeinden festgelegt.
Wer trägt die Kosten bei einem Aufenthalt im Atrium Baar?
Die Aufenthaltskosten setzen sich zusammen aus den Kosten für das Wohnen, allfälligen Kosten für die Teilnahme an den Tagesstrukturen, dem Eigenanteil an den Pflegetaxen, sowie den Aufwänden für individuelle Leistungen. Die detaillierten Tarife sind in den Taxordnungen aufgeführt.
Gibt es finanzielle Unterstützungsangebote?
Ja, Ergänzungsleistungen zur IV unterstützen in den Fällen, in denen Renten sowie übrige Einkommen die minimalen Lebenskosten nicht decken. Ergänzungsleistungen sind Leistungen der AHV, auf die Sie Anspruch haben. Für die Geltendmachung von Ergänzungsleistungen können Anmeldeformulare bei den jeweiligen Kantonalen Ausgleichskassen bezogen werden. Für den Kanton Zug unter: https://www.akzug.ch/produkte/ergaenzungsleistungen-el
Wenn Sie auf eine dauernde und besonders aufwendige Pflege und Unterstützung angewiesen sind, müssen Sie bei der IV die sog. Hilflosenentschädigung geltend machen. Ein Anspruch besteht, wenn Ihre Hilfsbedürftigkeit mindestens ein Jahr angedauert hat. Die HiLo ist ein Beitrag an Ihre Pflege- bzw. Betreuungskosten. Sie ist weder vom Privatvermögen, noch von der IV-Rentenhöhe abhängig. Für einen Antrag wenden Sie sich bitte an die jeweiligen Kantonalen Ausgleichskassen. Für den Kanton Zug unter: https://www.akzug.ch/produkte/invalidenversicherung-iv/hilflosen-entschaedigung
Wo kann ich mich informieren, wenn ich Fragen zu den Kosten habe?
Bitte wenden Sie sich an die Bewohneradministration, administration@pflegezentrum-baar.ch oder 041 767 51 65.
Wer ist meine Ansprechperson im Atrium Baar?
Bitte wenden Sie sich an den Gesamtleiter, Herrn Daniel Cleve, unter daniel.cleve@atrium-baar.ch oder 041 767 54 56.
An wen richtet sich das Angebot des Atrium Baar?
Ein Aufenthalt im Atrium Baar richtet sich an volljährige Menschen bis zum AHV Rentenalter, die aufgrund eines erhöhten Pflege- und Betreuungsbedarfs einen stationären Aufenthalt benötigen.
Was sind die Aufnahmebedingungen?
Bedingung für einen Eintritt ist eine gültige IV-Rente (bzw. IV-Anmeldung).
Wir beraten Sie gerne bei Fragen rund um das Atrium Baar und freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme.
Daniel Cleve
Gesamtleiter Atrium Baar
daniel.cleve@atrium-baar.ch
041 767 54 56